Ihre Fachwerk­statt für alle Marken

Die Spezialisten unserer Fachwerkstatt betreuen Sie von A bis Z – von der §57a Pickerlüberprüfung bis zur fachgerechten Reparatur und präzisen Ausführung von Einbauten etc.
Svg/57a werkstatt icon
ÜBERPRÜFUNG NACH §57a
(NICHT FÜR REISEMOBILE)
Wir checken Ihr Fahrzeug für das “Pickerl” und bei Servicekontrollen kompetent auf Herz und Nieren.
Svg/reparaturen werkstatt icon
REPARATUREN ALLER ART
Unsere Profis sorgen dafür, dass bei Ihrem nächsten Campingurlaub alles wieder läuft bzw. dass Ihre Fahrt wieder problemlos weitergeht.
Svg/lager werkstatt icon
GROSSES ERSATZTEILLAGER
Durch unser umfassendes Lager an Ersatzteilen und Zubehör sind wir in der Lage, Ihren Auftrag rasch und unkompliziert zu erledigen.

WEITERE LEISTUNGEN

Gasüberprüfung

Die Gasüberprüfung nach Prüflinie G-107 regelt den Betrieb, die Wartung und Überprüfung von Gasanlagen in Campingfahrzeugen. Wenn auch nicht gesetzlich vorgeschrieben, empfiehlt es sich zur eigenen Sicherheit, die Überprüfung alle 2 Jahre vornehmen zu lassen. Darüber hinaus verlangen oft Fährgesellschaften oder Campingplatzbetreiber in anderen Ländern die außen am Fahrzeug angebrachte Prüfplakette.

Unser fachkundiges Werkstattpersonal übernimmt nach Terminvereinbarung gerne diese Überprüfung, bei der Verbraucher, Schläuche, Leitungen, Anschlüsse, Druckregler und Absperrhähne gründlich kontrolliert werden. Ein großer Vorteil der Durchführung beim Fachhändler gegenüber anderen Prüfstellen ist, dass im Falle von Mängeln diese umgehend im Zuge der Prüfung von uns repariert werden können und werden, da wir auch die entsprechenden Ersatzteile vorrätig haben.

Dichtheitsprüfung

Nach dem Kauf eines Campingfahrzeuges ist die Prüfung des Aufbaus auf Dichtheit ein elementarer Bestandteil der laufenden Kontrollen Ihres Fahrzeuges. Diese Prüfung wird seitens der Hersteller im Rahmen der Garantierichtlinien vom Fahrzeughalter eingefordert und ist zu bestimmten Prüfterminen durchzuführen. Diese sind im Garantieheft Ihres Fahrzeuges angeführt. Nehmen Sie diese Termine im eigenen Interesse unbedingt lückenlos wahr, da Sie sonst alle Ansprüche gegenüber dem Hersteller verlieren und diese dann abgelehnt werden. Etwaige notwendige Reparaturkosten sind dann vom Halter bzw. Eigentümer des Fahrzeuges zu bezahlen.

Unsere Werkstattmitarbeiter führen die Prüfung nach Terminvereinbarung gerne für Sie durch. Dabei werden alle sensiblen Stellen am Fahrzeug, insbesondere im Bereich des Dachs, der Fenster, der Tür sowie anderer vorhandener Öffnungen, mittels Dichtheitsmessgerät auf Feuchtigkeit oder das Eindringen von Wasser kontrolliert.

§57a Abs. 4 KFG (Pickerl-Überprüfung) – nur Wohnwagen

Wie bei normalen Kraftfahrzeugen ist auch bei Wohnwagen eine Prüfung gem. § 57a Abs 4 KFG 1967 (Pickerl-Überprüfung) durchzuführen. Diese ist in Österreich gesetzlich verpflichtend und dient der Verkehrs- und Betriebssicherheit Ihres Fahrzeuges.

Die Prüfung ist nach der sog. 3-2-1 Regel durchzuführen, d.h. die erste Prüfung ist 3 Jahre nach der Erstzulassung, die zweite 2 Jahre nach der ersten Begutachtung, die dritte 1 Jahr nach 2. Begutachtung und dann jeweils jährlich vom Fahrzeughalter durchführen zu lassen.

Im Zuge der Prüfung erfolgt durch autorisiertes Fachpersonal eine Kontrolle der Bremswerte auf eigenem Bremsprüfstand, sowie u.a. eine Prüfung der Reifen, der Radlager, der Stoßdämpfer, der Anhänge- u. Schubvorrichtung sowie der Funktionalität sämtlicher Außenleuchten.

Schutzdächer

Dauercamper haben oft den Wunsch Ihr dauerhaft abgestelltes Fahrzeug auf dem Campingplatz gegen Unwetter durch Montage eines sogenannten Schutzdaches zu sichern.

Auch hier bieten wir Ihnen als Fachbetrieb ein mehrfach erprobtes Qualitätsprodukt an und erstellen Ihnen auf Anfrage ein auf Ihre Wünsche abgestimmtes Angebot.

Kostenvoranschläge

Für größere Reparaturen im Falle von Schäden an einem Fahrzeug der von uns vertriebenen Marken erstellen wir gerne gegen Erstattung des Arbeitsaufwandes einen entsprechenden Kostenvoranschlag. Hier sind wir online mit den Ersatzteilprogrammen unserer Lieferanten direkt verbunden.

Die Kosten belaufen sich auf 2% der Reparatursumme, und diese werden im Falle der Auftragserteilung für die Reparatur bei Rechnungslegung wieder in Abzug gebracht. Zur Erstellung von genauen bzw. verbindlichen Kostenvoranschlägen ist jedoch ein Begutachtungstermin Ihres Fahrzeuges vor Ort notwendig, da eine Reparatur nur anhand von zugesandtem Fotomaterial in der Regel nicht möglich ist. Kostenvoranschläge für Reparaturen an Fremdfabrikaten sind im Einzelfall zu prüfen, da der Bezug von Ersatzteilen über andere Markenhändler erfolgen muss.

Montagen und Einbauten

Als langjähriger Fachbetrieb führen wir auch Einbauten und Montagen an Wohnwagen und Reisemobilen durch. Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot über den Einbau von SAT/TV-, Solar- und Klimaanlagen, Fahrradträger, Markisen, Navigationssysteme, Luftfederungen, Anhängevorrichtungen, Rangiergeräten, Stauraumklappen u.v.m.

Aus Haftungs- und Gewährleistungsgründen bieten wir Ihnen dabei ausschließlich von uns erprobte Qualitätsprodukte an und führen daher den Einbau oder die Montage von Produkten, die vom Kunden beigestellt oder gekauft wurden, aus schlechter Erfahrung nicht durch.